Funktionstraining in der Gruppe


Rückengymnastik, Hockergymnastik, Wassergymnastik

Für das Funktionstraining benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, die von der Krankenkasse bzw. dem Rentenversicherungsträger genehmigt werden muss. Ziel ist der Erhalt und die Verbesserung der Gesundheit, Schmerzlinderung, Bewegungsverbesserung und eine Hilfe zur Selbsthilfe. Desweiteren soll die Eigenverantwortung und Motivation zu einem langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining gestärkt werden. Unter fachkundiger Leitung durch Physiotherapeuten und Trainer werden bewegungstherapeutische Übungen in Gruppen, im Rahmen regelmäßig abgehaltener Übungsveranstaltungen, durchgeführt. Funktionstraining beinhaltet kein Gerätetraining im Sinne eines reinen Fitnessstudios.

Die Gruppen orientieren sich am Gesundheitsstatus des Patienten. Aus diesem Grund bieten wir Hockergymnastik an, wo ein Programm im Sitzen durchgeführt wird.

In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Leistungsumfang des Funktionstrainings 12 Monate (Richtwert), wobei die Dauer der Übungsveranstaltung grundsätzlich mindestens 30 Minuten bei der Trockengymnastik und mindestens 15 Minuten bei der Wassergymnastik beträgt.

Bei folgenden Indikationen ist Funktionstraining gerechtfertigt:

• Arthrose
• Polyarhritis
• Fibromyalgie
• Wirbelsäulenleiden
• Morbus Bechterew
• Osteoporose
• Sowie andere Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen der Stütz- und Bewegungsorgane.

Anträge auf Funktionstraining bekommen Sie bei:

- Ihrer Krankenkasse
- Ihrer örtlichen Arbeitsgemeinschaft der Rheumaliga
- Ihrem behandelnden Arzt


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